Anmeldung 1. Klasse
Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26
- Am 1. August 2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2019 geboren sind.
- Kinder, die nach dem 1. Juli 2019 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden
Eltern, deren Kinder zum 1. August 2025 schulpflichtig werden, erhalten im Rahmen der Anmelderunde für die Erstklässler ein Einladungsschreiben von ihrer regional zuständigen Schule.
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Einschulung 1. Klasse 2025/26
Geb. 02.07.2018 – 01.07.2019 schulpflichtig
Geb. 02.07.2019 – 01.01.2020 können einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen.